Brandmeldeanlagen
Je früher im Brandfall eine Warnung erfolgt, desto größer sind die Chancen, dass ein Gebäude rechtzeitig geräumt wird, ohne dass jemand zu Schaden kommt. Gerade in öffentlichen Bauten mit hohem Personenaufkommen wie Flughäfen, Schulen, Altersheimen oder Krankenhäusern, gehört ein Brandmeldesystem daher zum gesetzlichen Sicherheitsstandard dazu.
Doch auch Wohnungen und Häuser müssen mittlerweile in vielen Bundesländern mit Rauchmeldern ausgestattet werden, die im Fall einer Rauchentwicklung rasch Alarm schlagen.
Brandmeldeanlagen Ingolstadt, München, Augsburg –
Pfättisch Sicherheitstechnik GmbH
Hier bieten wir Ihnen von der Stand-Alone-Variante über die vernetzte Version mit App-Alarmierung das gesamte Spektrum der Technik. Unsere Anlagen erfüllen selbstverständlich alle gültigen Vorschriften. In Verbindung mit einem Wartungs- und Servicevertrag sorgen wir für ein langes Leben Ihrer Anlage. Vom Einfamilienhaus bis zur Logistikhalle – für Gebäude aller Größen sind wir der richtige Ansprechpartner.
Funktionsweise: Sicherheit steht an erster Stelle
Eine Brandmeldeanlage erhält Informationen von einzelnen, im Gebäude verteilten Brandmeldesystemen und wertet diese aus. Zu den gemessenen Parametern gehören beispielsweise Rauchentwicklung, Flammen oder Temperatur. Je nach Vorschrift und Ausführung der Anlage wird entweder die Feuerwehr alarmiert oder ein hausinterner Alarm ausgelöst. Die Systeme können von der einfachen Bitte um Räumung des Gebäudes, über Steuerung der Aufzüge und Schließung von Brandabschnitten bis hin zur Auslösung einer Löschanlage reichen.
Welche Schritte an das Brandmeldesystem gekoppelt werden sollten, hängt stark von der Gebäudeart und -nutzung ab. Die heutige technische Entwicklung ist außerdem so weit, dass durch fachgerechte Planung und Installation das Risiko eines Fehlalarms minimal gehalten wird.
Der größte Vorteil einer solchen Anlage: Ein Brand wird unabhängig davon entdeckt, ob sich gerade Personen in dem betroffenen Bereich aufhalten. Oftmals kann auf diese Weise schneller eingegriffen und der entstehende Brandschaden dadurch minimiert werden.
Brandmeldeanlagen als Versicherungsvorschrift
In vielen Fällen ist eine den Standards entsprechende Brandmeldeanlage mit Aufschaltung auf die Feuerwehr bauordnungsrechtlich vorgeschrieben und kann außerdem Voraussetzung für die Auszahlung einer Versicherungssumme sein.